Rechtsanwalt Enrico Straka

Kompetenz in Villmar • Strafrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht



"Rechtsanwälte sind Menschen, deren Worte und Wut man mieten kann."

- Marcus Valerius Martial

Die Kanzlei

Enrico Straka

Herzlich Willkommen auf meiner Webseite.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und meiner Referendarzeit habe ich mich nach langjähriger Angestelltentätigkeit 1996 in Schwalbach am Taunus selbständig gemacht, dort war ich auch lange Jahre kommunalpolitisch tätig.

Mein Kanzleisitz mit Büro befindet sich seit 2018 im wunderschönen Lahntal zwischen Westerwald und Taunus in:

65606 Villmar/Langhecke

Am Schulberg 5

Ziel meiner Arbeit ist es, meine Mandantinnen und Mandaten umfassend zu beraten und zu unterstützen. Nach der Erörterung des jeweiligen Sachverhalts werden der bzw. dem Rechtssuchenden alle in Frage kommenden Handlungsalternativen aufgezeigt.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten versuche ich vor allem eine kostengünstige außergerichtliche Einigung zu erreichen. Selbst bei verhärteten Fronten und emotional aufgeladenen Lebenssachverhalten können im Gespräch häufig noch positive Ergebnisse erzielt werden. Wenn außergerichtlich nichts mehr hilft, stehe ich Ihnen in den gerichtlichen Klageverfahren zur Seite.

Sekretärin

Unsere geliebte Sekretärin
verstorben am 04.03.2016

Pinki

Unser geliebter Sekretär Pinki
verstorben am 19.07.2024

Luzy

Luzy
unsere neue Sekretärin

Rechtsgebiete

Leistungsspektrum der Kanzlei:

Familienrecht

Ein Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit ist sicherlich das Familienrecht! Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Sollten Sie sich scheiden lassen, oder Unterhaltsansprüche geltend machen wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Auch in Sorgerechts- und Betreuungsangelegenheiten sind Sie bei mir in guten Händen.

Ablauf eines Scheidungsverfahrens

An erster Stelle steht zunächst der Scheidungsantrag, der nur von einem Rechtsanwalt beim örtlich zuständigen Familiengericht gestellt werden kann. Nach Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht erfolgt zunächst die Aufforderung Gerichtskosten einzuzahlen. Sollten Sie nur über geringes Einkommen verfügen, kann anstelle der Einzahlung der Gerichtskosten auch ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.

Versorgungsausgleich

Danach werden die Vordrucke für die Durchführung des Versorgungsausgleichs (Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche) an die Ehegatten versendet. Diese müssen sorgfältig und möglichst lückenlos ausgefüllt werden. Das Gericht versendet die ausgefüllten Vordrucke sodann an die Rentenversicherungsträger und holt Auskünfte zu den etwaig bestehenden Rentenanwartschaften ein. Dies dauert je nachdem wie vollständig die Vordrucke ausgefüllt wurden, mehrere Monate.

Der Scheidungstermin

Liegen die Auskünfte vor, wird ein Scheidungstermin bei Gericht anberaumt. Wichtig ist, dass die Ausweise, die Heiratsurkunde und bei Kindern die Geburtsurkunden spätestens zum Termin vorgelegt werden können.

Das Gericht führt im Termin eine Anhörung der Ehegatten durch und fragt nach dem genauen Trennungszeitpunkt (die Scheidung erfolgt nur bei mindestens 1-jähriger Trennungszeit). Gefragt wird außerdem ob Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, der Hausrat aufgeteilt ist und ob das Sorgerecht für die Kinder geregelt ist.

In der Regel dauert so ein Scheidungstermin bei entsprechender schriftlicher Vorbereitung nicht mehr als 30 Minuten! Wer im Scheidungstermin selbst keine Anträge stellt und nur der Scheidung zustimmt, braucht hierzu keinen Anwalt.

Strafrecht

Strafverteidigung

Meine Tätigkeit umfasst auch die Strafverteidigung meiner Mandanten. Sie können mich in jedem Verfahrensstadium beauftragen. Besonders wichtig ist dies bereits bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, denn nur der Verteidiger kann Akteneinsicht beantragen, um den Sachstand des Ermittlungsverfahrens zu erfahren.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie ohne den Beistand Ihres Verteidigers keine Angaben zur Sache machen. Zögern Sie deshalb nicht, sich von Anfang an anwaltlich vertreten zu lassen. Meine Erfahrung zeigt, dass es den Beschuldigten unter dem Eindruck des Tatvorwurfes in den seltensten Fällen möglich ist, die Situation umfassend und neutral zu beurteilen.

Notruf bei Verhaftung: 0170 9052368

Hilfe im Strafvollzug

Die einen Strafgefangenen betreffenden Entscheidungen der Justizvollzugsanstalten sind überwiegend Ermessensentscheidungen. Bei Anträgen auf gerichtliche Entscheidung bedarf es daher für deren Erfolg zum einen einer gründlichen, fundierten juristischen Auseinandersetzung mit der Argumentation der Vollzugsanstalt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung und Gesetzgebung.

Beachten Sie, dass mit der Einführung von Landesvollzugsgesetzen, wie dem hessischen Strafvollzugsgesetz (HStrvollzG), ein noch restriktiverer Umgang des Staates mit den Strafgefangenen Einzug in die Vollzugsanstalten genommen hat.

Ich biete Ihnen Unterstützung bei der Durchsetzung von Lockerungsentscheidungen, bei der Überprüfung von Vollzugsplänen und Begleitung in Verfahren zur Aussetzung der Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Ich vertrete Sie im Zusammenhang mit der Beantragung und gegebenenfalls der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber allen deutschen Vollzugsanstalten und Strafvollstreckungskammern. Im besten Fall mandatieren Sie mich bereits in einem frühen Stadium der Vollstreckung Ihrer Freiheitsstrafe. Insbesondere:

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht vertrete ich Sie umfassend in allen Angelegenheiten rund um das Auto und den Führerschein.

Unfallregulierung

Nach einem Verkehrsunfall übernehme ich die komplette Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Oft versuchen Versicherungen, berechtigte Ansprüche (Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld) zu kürzen. Ich sorge dafür, dass Sie Ihren vollen Schaden ersetzt bekommen.

Hinweis: Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten tragen!

Bußgeld & Führerschein

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Droht ein Fahrverbot? Ich prüfe die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und nehme Einsicht in die Bußgeldakte.

Auch bei Verkehrsstraftaten (z.B. Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht) übernehme ich Ihre Verteidigung, um den Entzug der Fahrerlaubnis möglichst zu verhindern oder die Sperrfrist zu verkürzen.

Unfallgutachten können durch meine Kooperation mit dem Ing.-Büro Wünscher in Schwalbach am Taunus schnell vermittelt werden.

Spezialgebiet: Motorsport

Sie oder Ihr Verein wollen eine Motorsportanlage für MotoCross- oder Kartsport einrichten und betreiben? Der folgende Beitrag versucht kurz die rechtlichen Grundlagen hierfür zu skizzieren.

Genehmigungserfordernisse

Grundsätzlich muss für nach 1974 errichtete Anlagen eine so genannte immissionsschutzrechtliche Genehmigung erlangt werden. Die Erforderlichkeit einer solchen Genehmigung ergibt sich aus § 4 Abs. 1 BImSchG. Eine MotoCross- oder Kartsportanlage unterliegt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 4. BImSchV dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG.

Eine Baugenehmigung ist jedoch durch § 13 BImSchG ausgeschlossen, denn diese Vorschrift ordnet die sogenannte Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an. Baurechtliche Fragen sind mithin Inhalt des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Rechtmäßigkeit nach BImSchG (Lärm)

Es müssen selbstverständlich die Voraussetzungen für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erfüllt sein. Insbesondere dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm) hervorgerufen werden (§ 5 Abs. 1 Nr.1 BImSchG). Maßgeblich ist hier die TA Lärm. Sofern sich die durch die Motorsportanlage verursachten Immissionen innerhalb der Grenzwerte der TA Lärm bewegen, ist davon auszugehen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen gegeben sind.

Baurechtliche Standorte

Bestandsschutz

Zwar nicht neu eingerichtet, aber betrieben werden kann eine bereits bestehende Anlage dann, wenn man sich als Eigentümer einer “alten” Motorsportanlage auf Bestandsschutz berufen kann. Dies ist vor allem für Anlagen der Fall, die bereits vor Inkraftreten des BImSchG zulässigerweise betrieben wurden.

Kontakt

Termine bitte telefonisch vereinbaren.

Nach Absprache auch samstags oder Hausbesuche möglich.


Rechtsanwalt Enrico Straka
Am Schulberg 5, 65606 Villmar


Telefon: 06474 - 88 33 515
Telefon Schwalbach/Ts.: 06196 - 84 84 73
Fax: 06474 - 88 33 516

Mobil / WhatsApp: 0170 90 52 368

E-Mail: