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Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Bei den vorgeschlagenen Texten handelt es sich lediglich um unverbindliche Vorschläge. Zu Beweiszwecken sollten Sie Ihre Unterschrift unter
derartige Verfügungen oder Vollmachten notariell oder ortsgerichtlich beglaubigen lassen. Bitte beachten Sie auch, dass Banken (z.B. für Bankvollmachten) oft eigene Formulare verwenden.
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