[Urteile]

Urteile

OLG Frankfurt am Main zur Verjährung der unerlaubten Handlung im Insolvenzrecht bestätigt durch den BGH

 

BGH “Mit der unanfechtbaren Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH zum Schadensersatz für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile von Sozialversicherungsbeiträgen steht gegenüber der Klägerin noch nicht rechtskräftig fest, dass der zuerkannte Anspruch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht und deshalb von einer etwaigen Restschuldbefreiung des Beklagten nicht ergriffen wird.”

 

BFH “Eine Steuerhinterziehung ( 370 AO) ist keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i.S. des  302 Nr. 1 InsO.”

 

OLG Frankfurt am Main zur Anrechnung der Geschäftsgebühr bei der Abrechnung der Prozesskostenhilfe und unterlassenem Beratungshilfeantrag

 

OLG Frankfurt am Main zum Elternunterhalt (Verteilung der Steuerlast und unbillige Härte) -vorausgehend AG Königstein im Taunus-

 

 

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