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OLG Frankfurt am Main zur Verjährung der unerlaubten Handlung im
Insolvenzrecht bestätigt durch den BGH
BGH “Mit der unanfechtbaren Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH zum
Schadensersatz für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile von Sozialversicherungsbeiträgen steht gegenüber der Klägerin noch nicht rechtskräftig fest, dass der zuerkannte Anspruch auf einer vorsätzlich
begangenen unerlaubten Handlung beruht und deshalb von einer etwaigen Restschuldbefreiung des Beklagten nicht ergriffen wird.”
BFH “Eine Steuerhinterziehung ( 370 AO) ist keine vorsätzlich begangene unerlaubte
Handlung i.S. des 302 Nr. 1 InsO.”
OLG Frankfurt am Main zur Anrechnung der Geschäftsgebühr bei der Abrechnung
der Prozesskostenhilfe und unterlassenem Beratungshilfeantrag
OLG Frankfurt am Main zum Elternunterhalt (Verteilung der
Steuerlast und unbillige Härte) -vorausgehend AG Königstein im Taunus-
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