Rechtsanwalt Enrico Straka

Kompetenz in Villmar und im Rhein-Main Gebiet • Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht



"Rechtsanwälte sind Menschen, deren Worte und Wut man mieten kann"

Marcus Valerius Martial

Die Kanzlei

Enrico Straka

Herzlich Willkommen auf meiner Webseite.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und meiner Referendarzeit habe ich mich nach langjähriger Angestelltentätigkeit 1996 in Schwalbach am Taunus selbständig gemacht, dort war ich auch lange Jahre kommunalpolitisch tätig.

Mein Kanzleisitz mit Büro befindet sich seit 2018 im wunderschönen Lahntal zwischen Westerwald und Taunus in:

65606 Villmar/Langhecke
Am Schulberg 5
Tel.: 06474/8833515 und 06196/848473 oder Mobil/WhatsApp: 0170/9052368

Sie können meine Unterstützung jederzeit telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail und auch per Post anfragen.

Das Zustandekommen eines Anwaltsvertrages folgt den allgemeinen Regeln der §§ 145 ff. BGB: Ein Mandant gibt regelmäßig ein Angebot auf Abschluss eines Anwaltsvertrages ab, das der Anwalt annimmt (ausdrücklich oder konkludent durch Tätigwerden).

Bei Nutzung digitaler Medien sollten Sie immer den Schutz Ihrer Daten berücksichtigen, insbesondere wenn Sie mir sensible Dokumente per E-Mail, oder per WhatsApp übersenden. Ziel meiner Arbeit ist es, meine Mandantinnen und Mandaten umfassend zu beraten und zu unterstützen. Nach der Erörterung des jeweiligen Sachverhalts werden der bzw. dem Rechtssuchenden alle in Frage kommenden Handlungsalternativen aufgezeigt.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten versuche ich vor allem eine kostengünstige außergerichtliche Einigung zu erreichen. Selbst bei verhärteten Fronten und emotional aufgeladenen Lebenssachverhalten können im Gespräch häufig noch positive Ergebnisse erzielt werden. Wenn außergerichtlich nichts mehr hilft, stehe ich Ihnen in den gerichtlichen Klageverfahren zur Seite.

⚠️ Wichtiger Hinweis zu KI (ChatGPT, Gemini & Co.)

Künstliche Intelligenz ist ein mächtiges Werkzeug, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung. Das deutsche Recht ist hochkomplex und nuanciert. KI-Modelle neigen dazu, Sachverhalte zu vereinfachen oder sogar nicht existente Urteile zu erfinden.

Mein Rat: Wer sich bei rechtlichen Entscheidungen blind auf KI verlässt, riskiert Nachteile. Um KI-Antworten sicher bewerten zu können, ist juristisches Fachwissen zwingend notwendig. Vertrauen Sie daher bei Ihrem Fall lieber auf menschliche Expertise und Erfahrung.

Sekretärin

Unsere geliebte Sekretärin
verstorben am 04.03.2016

Pinki

Unser geliebter Sekretär Pinki
verstorben am 19.07.2024

Luzy

Luzy
unsere neue Sekretärin

Rechtsgebiete

Leistungsspektrum der Kanzlei:

Familienrecht

Ein Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit ist sicherlich das Familienrecht! Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (Anwaltszwang gem. § 114 FamFG). Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Sollten Sie sich scheiden lassen, oder Unterhaltsansprüche geltend machen wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Auch in Sorgerechts- und Betreuungsangelegenheiten sind Sie bei mir in guten Händen.

Ablauf eines Scheidungsverfahrens

An erster Stelle steht zunächst der Scheidungsantrag, der nur von einem Rechtsanwalt beim örtlich zuständigen Familiengericht gestellt werden kann. Nach Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht erfolgt zunächst die Aufforderung Gerichtskosten einzuzahlen. Sollten Sie nur über geringes Einkommen verfügen, kann anstelle der Einzahlung der Gerichtskosten auch ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.

Versorgungsausgleich

Danach werden die Vordrucke für die Durchführung des Versorgungsausgleichs (Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche) an die Ehegatten versendet. Diese müssen sorgfältig und möglichst lückenlos ausgefüllt werden. Das Gericht versendet die ausgefüllten Vordrucke sodann an die Rentenversicherungsträger und holt Auskünfte zu den etwaig bestehenden Rentenanwartschaften ein. Dies dauert je nachdem wie vollständig die Vordrucke ausgefüllt wurden, mehrere Monate.

Der Scheidungstermin

Liegen die Auskünfte vor, wird ein Scheidungstermin bei Gericht anberaumt. Wichtig ist, dass die Ausweise, die Heiratsurkunde und bei Kindern die Geburtsurkunden spätestens zum Termin vorgelegt werden können.

Das Gericht führt im Termin eine Anhörung der Ehegatten durch und fragt nach dem genauen Trennungszeitpunkt (die Scheidung erfolgt nur bei mindestens 1-jähriger Trennungszeit). Gefragt wird außerdem ob Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, der Hausrat aufgeteilt ist und ob das Sorgerecht für die Kinder geregelt ist.

In der Regel dauert so ein Scheidungstermin bei entsprechender schriftlicher Vorbereitung nicht mehr als 30 Minuten! Wer im Scheidungstermin selbst keine Anträge stellt und nur der Scheidung zustimmt, braucht hierzu keinen Anwalt.

Vertragsrecht

Ihr Recht ist verhandelbar – aber nicht verzichtbar.

Ein Handschlag gilt heute oft nicht mehr viel. Wenn es zu Leistungsstörungen kommt – der Handwerker pfuscht, der Arbeitgeber kündigt oder die Versicherung zahlt nicht –, brauchen Sie einen Partner, der das Kleingedruckte nicht nur liest, sondern versteht.

Ich kämpfe für Ihr Recht: durchsetzungsstark in der Verhandlung und konsequent vor Gericht.

Hier unterstütze ich Sie:

Aktuelle Rechtsprechung im Blick

Das Vertragsrecht ist ständig im Wandel. Was gestern galt, kann heute durch ein BGH-Urteil hinfällig sein – etwa bei den strengen Vorgaben für Schönheitsreparaturen im Mietrecht (z.B. das Verbot "starrer Fristen", BGH VIII ZR 361/03). Verlassen Sie sich auf eine Beratung, die immer auf dem neuesten Stand ist.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht vertrete ich Sie umfassend in allen Angelegenheiten rund um das Auto und den Führerschein.

Unfallregulierung

Nach einem Verkehrsunfall übernehme ich die komplette Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Oft versuchen Versicherungen, berechtigte Ansprüche (Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld) zu kürzen. Ich sorge dafür, dass Sie Ihren vollen Schaden ersetzt bekommen.

Hinweis: Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten tragen!

Bußgeld & Führerschein

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Droht ein Fahrverbot? Ich prüfe die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und nehme Einsicht in die Bußgeldakte.

Auch bei Verkehrsstraftaten (z.B. Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht) übernehme ich Ihre Verteidigung, um den Entzug der Fahrerlaubnis möglichst zu verhindern oder die Sperrfrist zu verkürzen.

Unfallgutachten können durch meine Kooperation mit dem Ing.-Büro Wünscher in Schwalbach am Taunus schnell vermittelt werden.

Informationen zur Änderung
der Zuständigkeits­streitwert­grenze

Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeitsstreitwertgrenze der Amtsgerichte gemäß § 23 Nr. 1 GVG zum 01.01.2026 von bislang 5.000 EUR auf 10.000 EUR angehoben. Damit besteht in zivilrechtlichen Streitigkeiten für Streitwerte bis zu dieser Grenze tatsächlich kein Anwaltszwang nach § 78 ZPO.

Ich rate dringend davon ab, eine Klage ohne anwaltlichen Beistand einzureichen.

Ein Anwalt, der in ein laufendes, vom Mandanten selbst eingeleitetes Verfahren einsteigt ("Mandatsübernahme"), begibt sich in eine klassische Haftungsfalle. Er wird die Übernahme daher nicht als Routinefall behandeln, sondern eine strikte Risikoanalyse durchführen.

1. Das Haftungsrisiko ("Einkauf fremder Fehler")

Das Hauptproblem ist die anwaltliche Sorgfaltspflicht. Übernimmt ein Anwalt ein Mandat, muss er den bisherigen Sachstand unverzüglich und vollständig prüfen. Er haftet im Außenverhältnis für das Ergebnis des Prozesses, auch wenn die "Weichenstellung" (und damit der Fehler) bereits vom Mandanten selbst vorgenommen wurde.

Präklusionsrisiko (§ 296 ZPO): Hat der Mandant Angriffs- oder Verteidigungsmittel (z.B. Beweisantritte, Zeugen) verspätet vorgebracht oder Fristen versäumt, sind diese präkludiert. Der Anwalt kann dies prozessual oft nicht mehr heilen, wird aber vom Mandanten am Ende für den Prozessverlust verantwortlich gemacht ("Hätte der Anwalt das Ruder nicht noch herumreißen müssen?").

Widersprüchlicher Vortrag: Laien neigen dazu, "alles" vorzutragen, auch Dinge, die ihnen schaden. Hat der Mandant bereits Tatsachen zugestanden (§ 288 ZPO) oder ungünstige Sachverhaltsschilderungen zu den Akten gereicht, ist der Anwalt daran gebunden. Ein späterer anwaltlicher Vortrag, der dem widerspricht, ist unglaubwürdig und prozessual wertlos.

Haftungsdurchgriff: Scheitert der Prozess, weil der Anwalt einen Fehler des Mandanten nicht erkannt oder nicht versucht hat zu korrigieren (soweit noch möglich), haftet er aus dem Anwaltsvertrag (§ 280 BGB) auf Schadensersatz.

2. Wirtschaftliche Betrachtung (RVG vs. Aufwand)

Der Anwalt prüft die Relation zwischen dem gesetzlichen Honorar und dem zu erwartenden Aufwand. Bei einem "verpfuschten" Verfahren ist der Aufwand zur Fehlerkorrektur ("Aufräumen") oft doppelt so hoch wie bei einer Neuanlage.

Kalkulation nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) Stand 2026:
Bei einem Streitwert von 10.000 EUR ergeben sich folgende gesetzliche Gebühren (vereinfacht, ohne Auslagen/MwSt):

Gebührenart Faktor Betrag (netto)
Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) 1,3 ca. 847,60 €
Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) 1,2 ca. 782,40 €
Summe Netto-Honorar 2,5 ca. 1.630,00 €

Hinweis: Die genauen Tabellenwerte können je nach RVG-Anpassung 2026 leicht variieren, die Größenordnung von ca. 1.600–1.800 € ist jedoch der Maßstab.

Bewertung: Für ca. 1.600 € übernimmt der Anwalt das volle Haftungsrisiko für einen Streitwert von 10.000 € und muss sich durch unprofessionelle Laienschriftsätze arbeiten. Viele Anwälte bewerten dies als wirtschaftlich unattraktiv, solange keine Zusatzvergütung vereinbart wird.

3. Bedingung für die Übernahme solcher Mandate

Ein rational handelnder Jurist wird das Mandat nur unter strengen Kautelen annehmen:

Prüfung der Handakte vor Annahme: Der Anwalt wird sich weigern, das Mandat sofort zu unterschreiben. Er wird verlangen, erst die vollständige Gerichtsakte (oder Kopien des Mandanten) zu sichten, um zu prüfen, ob der Prozess "noch zu retten" ist.

Vergütungsvereinbarung: Aufgrund des erhöhten Einarbeitungsaufwands ist damit zu rechnen, dass der Anwalt eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) auf Stundenbasis (z.B. 250–350 €/Std.) verlangt, die das gesetzliche RVG-Honorar übersteigt.

Haftungsausschluss (begrenzt): Er wird versuchen, im Mandatsvertrag schriftlich festzuhalten, dass er für Fehler, die vor seiner Beauftragung gemacht wurden (z.B. verpasste Ausschlussfristen), nicht haftet. Solche Klauseln sind AGB-rechtlich heikel, dienen aber der Dokumentation und Warnung des Mandanten.

Vorschuss: Er wird einen erheblichen Vorschuss verlangen (§ 9 RVG), um sicherzustellen, dass die Zahlungsbereitschaft des Mandanten ebenso hoch ist wie sein "Retter-Bedarf".

Fazit

Der Anwalt wird nicht dankbar für das Mandat sein. Er wird dem Mandanten sehr deutlich ("ohne Schmeichelei") klarmachen, dass der bisherige Alleingang die Erfolgsaussichten massiv gefährdet hat. Wenn die Aktenlage zeigt, dass der Karren bereits zu tief im Dreck steckt (z.B. entscheidender Sachvortrag präkludiert), wird er das Mandat ablehnen, um sich nicht sehenden Auges einen Haftungsfall in die Kanzlei zu holen.

Kontakt

Termine bitte telefonisch vereinbaren.

Nach Absprache auch samstags oder Hausbesuche möglich.


Rechtsanwalt Enrico Straka
Am Schulberg 5, 65606 Villmar


Telefon: 06474 - 88 33 515
Telefon Schwalbach/Ts.: 06196 - 84 84 73
Fax: 06474 - 88 33 516

Mobil / WhatsApp: 0170 90 52 368

E-Mail: