Familienrecht

Ein Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit ist sicherlich das Familienrecht!

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung (Quelle: Wikipedia.org).

Sollten Sie sich scheiden lassen, oder Unterhaltsansprüche geltend machen wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Auch in Sorgerechts- und Betreuungsangelegenheiten sind Sie bei mir in guten Händen.

Zur Information schildere ich Ihnen kurz den normalen Ablauf eines Scheidungsverfahrens:

An erster Stelle steht zunächst der Scheidungsantrag, der nur von einem Rechtsanwalt beim örtlich zuständigen Familiengericht gestellt werden kann. Nach Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht erfolgt zunächst die Aufforderung Gerichtskosten einzuzahlen. Sollten Sie nur über geringes Einkommen verfügen, kann anstelle der Einzahlung der Gerichtskosten auch ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden. Nach Einzahlung der Gerichtskosten, bzw. nach Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe wird der Scheidungsantrag bzw. zunächst der Antrag auf Gewährung der Verfahrenskostenhilfe dem Ehepartner zur Stellungnahme zugestellt.

Danach werden die Vordrucke für die Durchführung des Versorgungsausgleichs (Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche) an die Ehegatten versendet. Diese müssen sorgfältig und möglichst lückenlos ausgefüllt werden. Das Gericht versendet die ausgefüllten Vordrucke sodann an die Rentenversicherungsträger und holt Auskünfte zu den etwaig bestehenden Rentenanwartschaften ein. Dies dauert je nachdem wie vollständig die Vordrucke ausgefüllt wurden, mehrere Monate.

Liegen die Auskünfte vor, wird ein Scheidungstermin bei Gericht anberaumt. Wichtig ist, dass die Ausweise, die Heiratsurkunde und bei Kindern die Geburtsurkunden spätestens zum Termin vorgelegt werden können.

Das Gericht führt im Termin eine Anhörung der Ehegatten durch und fragt nach dem genauen Trennungszeitpunkt (die Scheidung erfolgt nur bei mindestens 1-jähriger Trennungszeit). Gefragt wird außerdem ob Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, der Hausrat aufgeteilt ist und ob das Sorgerecht für die Kinder geregelt ist. Ggf. ist auch noch der während der Ehe von den Ehepartnern gemachte Zugewinn aufzuteilen.

In der Regel dauert so ein Scheidungstermin bei entsprechender schriftlicher Vorbereitung nicht mehr als 30 Minuten!

Wer im Scheidungstermin selbst keine Anträge stellt und nur der Scheidung zustimmt, braucht hierzu keinen Anwalt.

 

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