Kanzlei

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und meiner Referendarzeit habe ich mich 1996 nach langjähriger Angestelltentätigkeit mit der Gründung meiner Kanzlei zunächst in Eschborn am Taunus und dann in Schwalbach am Taunus selbständig gemacht.

Mein Kanzleisitz mit Büro befindet sich nunmehr im wunderschönen Lahntal zwischen Westerwald und Taunus
in 65606 Villmar/Langhecke, Am Schulberg 5
Tel.: 06474-8833515 oder Schwalbach/Ts. 06196-848473
Mobil: 0170-9052368
Fax: 06474-8833516


Ich bin aber auch jederzeit über
WhatsApp/Signal/Telegram: 0170-9052368 erreichbar.

Termine vereinbaren Sie bitte ausschließlich telefonisch:

Nach Absprache kann eine Beratung auch samstags und sogar bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Ein Wort zu den Kosten:

Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), abhängig vom Gegenstandswert. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so übernimmt Ihre Versicherung in der Regel alle anfallenden Kosten abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht für die außergerichtliche Beratung einen Beratungshilfeschein erhalten. Sollte ein Prozess nötig sein, kann ich für Sie Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Beachten Sie bitte, dass die Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur Ihre eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten abdeckt, sollten Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Anwaltskosten des Gegners trotzdem alleine tragen.

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Berufsbetreuung:

Bei Demenz und/oder Geschäftsunfähigkeit und insbesondere dann, wenn von dem Betroffenen im Vorfeld keine Betreuungsvollmacht erteilt wurde, kann es notwendig sein eine gerichtliche Betreuung zu veranlassen. Sollte sich niemand aus der näheren Verwandtschaft finden, der bereit und dazu in der Lage ist die Betreuung zu übernehmen, wird das Gericht einen Berufsbetreuer mit der Betreuung beauftragen. Seit dem 01.01.2023 wurden die Anforderungen an Personen, die berufliche Betreuungen führen, neu geregelt.
Berufsbetreuer müssen sich bei der zuständigen Stammbehörde registrieren lassen, ihre Sachkunde nachweisen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Personen mit der Befähigung zum Richteramt
(z. B. Rechtsanwälte) brauchen zum Nachweis ihrer Sachkunde lediglich ihr Abschlusszeugnis vorlegen.
Gleiches gilt für Absolventen des Studiums der Sozialpädagogik und der Sozialen Arbeit. 

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(Bild links) Hier sehen Sie unsere langjährige, kompetente Sekretärin. Verstorben am 04.03.2016.
Meine Frau und ich sind immer noch untröstlich.
Mittlerweile beschäftigen wir aber einen tatkräftigen und liebenswerten Sekretär (Bild rechts).

Pinki

Mobil/WhatsApp/Signal/Telegram: 0170/9052368   E-Mail: ra-straka @ rechtsanwalt-straka.de